Die 42+4-Stunden-Woche bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Assistenzärztinnen und -ärzte im Durchschnitt 42 Stunden Dienstleistung am Patienten beträgt. Zudem haben die Assistenzärztinnen und -ärzte Anrecht auf mindestens 4 Stunden strukturierte Weiterbildung pro Woche, die als Arbeitszeit zählt.
Vier Elemente sind für eine erfolgreiche Umsetzung unabdingbar:
- Die arbeitsgesetzeskonforme Dienstplanung
In Wirklichkeit arbeitet die Mehrheit der AssistenzärztInnen und OberärztInnen jedoch deutlich mehr als die 50 Stunden (56 Stunden für ein Vollzeitpensum gemäss vsao-Umfrage 2023) und dies häufig zu Lasten der Weiterbildung.
Die Differenz von 4 Stunden gegenüber der Höchstarbeitszeit von 50 Stunden gemäss Arbeitsgesetz bietet Spielraum für Notfälle und Unvorhergesehenes, ohne dass dabei gegen das Arbeitsgesetz verstossen und/oder die strukturierte Weiterbildung gestrichen werden muss.
- Eine gut organisierte (mit den Dienstplänen harmonisierte) strukturierte Weiterbildung
Der Systemwechsel zu einer expliziten Planung der strukturierten Weiterbildung mit der Reserve von 4 Stunden gegenüber der Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz gibt den Spitälern mehr Spielraum, um deren Betrieb sicherzustellen.
- Die Optimierung der Prozesse / die Reduktion der administrativen Belastung
Die jungen Ärztinnen und Ärzte können ihre Weiterbildung wegen einer hohen Anzahl Stunden Dienstleistung am Patienten nicht absolvieren. Diese Stunden beinhalten einen hohen Anteil an Bürokratie. Das wird die Spitäler motivieren, ihre administrative Belastung zu reduzieren.
- Die separate Erfassung der Dienstleistungszeit am Patienten und der Weiterbildungszeit
Um kontrollieren zu können, ob und in welchem Umfang die strukturierte Weiterbildung besucht werden kann, muss die dafür aufgewendete Zeit separat erfasst werden.
Sie finden nachstehend ein PDF mit weiteren Erläuterungen zu diesen Fragen.
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