Lohnbedingungen Spital Wallis
Lohnbedingungen Spital Riviera-Chablais
Die Entlöhnung der Assistenzärzte wird ab dem 1. Januar 2015 wie folgt festgesetzt.
Die angegebenen Beträge beinhalten ein dreizehntes Gehalt und entsprechen einer Vollzeitstelle:
- Assistenzarzt
- 1. Jahr CHF 76’000.-
- 2. Jahr CHF 83’000.-
- 3. Jahr CHF 90’000.-
- 4. Jahr CHF 97’000.-
- 5. Jahr CHF 104’000.-
- 6. Jahr CHF 110’000.-
- 7. Jahr CHF 116’000.-
- 8. Jahr CHF 122’000.-
- 9. Jahr CHF 128’000.-
- Stellvertretender Oberarzt : von CHF 116’000.- bis CHF 144’000.-, mit einer Erhöhung von CHF 7’000.- für jedes Jahr Berufserfahrung.
- Oberarzt: von CHF 134’000.- bis CHF 169’000.-, mit einer Erhöhung von CHF 7’000.- für jedes Jahr Berufserfahrung.
Die maximale Erhöhung bei einer Beförderung in eine höhere Funktion beträgt CHF 6’500 (vom Assistenzarzt zum stellvertretenden Oberarzt oder vom stellvertretenden Oberarzt zum Oberarzt) und CHF 13’000 (vom Assistenzarzt zum Oberarzt). Der Betrag muss aber mindestens das Minimalgehalt der neuen Funktion erreichen.
Wenn die Beförderung mit dem Beginn eines neuen Jahres der ärztlichen Praxis zusammenfällt, kommt die jährliche Erhöhung zusätzlich zur Erhöhung durch die Beförderung hinzu.
Sie finden die Lohntabelle des Spitals Riviera-Chablais im Kapitel 4 des Tarifvertrages.