Vorgeschichte (2020-2023)
Seit der Abstimmung im Parlament über den neuen Artikel 55a KVG, der im Juni 2020 angenommen wurde und am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist:
- schränken die Kantone in einem oder mehreren Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl Ärztinnen und Ärzte, die zu Lasten der OKP ambulanten Leistungen erbringen dürfen, ein. Die Höchstzahlen gelten für die Ärztinnen und Ärzte, die in Arztpraxen oder im spitalambulanten Bereich tätig sind.
- Der Bundesrat hat die Methode (Juni 2021) mit Unterstützung des Departements des Innern (2022) festgelegt. Die Kantone konsultieren die beteiligten Parteien, um diese Höchstzahlen festzulegen. Es wurde auf den 1. Juli 2021 eine Bundesverordnung in Kraft gesetzt, in welcher die Kriterien und methodischen Grundsätze für der Festlegung der Höchstzahlen definiert sind.
Auf kantonaler Ebene
Im Wallis wurden die Berechnungen sowie die Vernehmlassung bei den beteiligten Fachpersonen in den Jahren 2022 und 2023 nach Veröffentlichung dieser Methodik durchgeführt.
Die ASMAVal wurde zu den Verhandlungen eingeladen und konnte an der Ausarbeitung der kantonalen Verordnung (Ausführungsverordnung, über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) mitarbeiten. Sie hat sich für die Berücksichtigung der Teilgebiete in den jeweiligen Fachgebieten sowie des zweisprachigen Charakters des Kantons eingesetzt und eine rückwirkende Analyse der Auswirkungen auf die Weiterbildung verlangt. Die Berechnungsmethode für die Festlegung der Höchstzahlen ist Gegenstand von Diskussionen. Wir werden weiterhin als Partner an den Verhandlungen zum Thema Neubeurteilung beteiligt sein.
Für die Praxis und die Zukunft
- Die Einschränkung der Zulassung im Kanton Wallis sollte ab 2024 in Kraft sein, sobald sich alle Parteien betreffend Verordnung geeinigt haben.
- Folgende Fachgebiete in unserem Kanton sind betroffen: Kardiologie und Radiologie.
- Andere sind offen: Physikalische Medizin und Rehabilitation, Anästhesiologie. Diese Fachgebiete könnten zu einem späteren Zeitpunkt betroffen sein.
Auf Bundes- und Kantonsebene werden die Methodik sowie die Einschränkungen innert zwei Jahren neu beurteilt werden, also bis am 30. Juni 2025.
Die Ärztinnen und Ärzte, die sich im Wallis niederlassen wollen, werden von dieser Zulassung abhängig sein. Die ASMAVal empfiehlt daher all ihren Mitgliedern sich über die bei der Zulassung geltenden Einschränkungen zu informieren, bevor sie die Aufnahme einer ambulanter Tätigkeit in Erwägung ziehen.
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