Lohnbedingungen Spital Wallis

Lohnbedingungen Spital Riviera-Chablais
Die Entlöhnung der Assistenzärzte wird ab dem 1. Januar 2025 wie folgt festgesetzt.
Die angegebenen Beträge beinhalten ein dreizehntes Gehalt und entsprechen einer Vollzeitstelle:
- Assistenzarzt
- 1. Jahr CHF 79’234.-
- 2. Jahr CHF 86’531.-
- 3. Jahr CHF 93’829.-
- 4. Jahr CHF 101’126.-
- 5. Jahr CHF 108’425.-
- 6. Jahr CHF 114’680.-
- 7. Jahr CHF 120’935.-
- 8. Jahr CHF 127’131.-
- 9. Jahr CHF 133’445.-
- Stellvertretender Oberarzt : von CHF 120’934.- bis CHF 150’126.-, mit einer Erhöhung von CHF 7’298.- für jedes Jahr Berufserfahrung.
- Oberarzt: von CHF 139’700.- bis CHF 176’190.-, mit einer Erhöhung von CHF 7’298.- für jedes Jahr Berufserfahrung.
Die maximale Erhöhung bei einer Beförderung in eine höhere Funktion beträgt CHF 6’776 (vom Assistenzarzt zum stellvertretenden Oberarzt oder vom stellvertretenden Oberarzt zum Oberarzt) und CHF 13’552 (vom Assistenzarzt zum Oberarzt). Der Betrag muss aber mindestens das Minimalgehalt der neuen Funktion erreichen.
Wenn die Beförderung mit dem Beginn eines neuen Jahres der ärztlichen Praxis zusammenfällt, kommt die jährliche Erhöhung zusätzlich zur Erhöhung durch die Beförderung hinzu.