Liebe Mitglieder der ASMAVal
Mit grossem Bedauern haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass unsere langjährige Juristin und Beraterin, Fürsprecherin Antoinette Haldi, am 28. Mai 2013 unerwartet verstorben ist. Mit ihr haben wir eine wichtige Persönlichkeit unseres Verbandes verloren, die sich mit viel Professionalität für die Mitglieder engagiert hat. Ihr Einsatz hat uns ermöglicht, unsere Rechte geltend zu machen und so unsere Arbeitsbedingungen zu verbessern. Sie war für uns stets eine sehr vertrauensvolle und angenehme Kollegin, und wir bedauern diesen Verlust zutiefst.
Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie und ihren Freunden.
Die laufenden Dossiers ihrer Kanzlei wurden ad interim vom VSAO übernommen. Im Juni haben wir eine neue Anwältin mandatiert: Fürsprecherin Valentine Gétaz Kunz in Cully. Sie wird die Aufgaben von Antoinette Haldy übernehmen. Valentine Gétaz Kunz stammt aus dem Kanton Waadt, hat an der Universität Bern Rechtswissenschaften studiert und anschliessend in Neuenburg ihr Anwaltspatent gemacht, wo sie während vier Jahren als Anwältin tätig war. Nach ihrem Umzug in den Kanton Waadt war sie vier Jahre lang als Mitarbeiterin in einer Kanzlei in Lausanne tätig, in welcher sie sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Im Jahre 2006 hat sie ihre eigene Kanzlei eröffnet. 2009 hat sie den Titel «Fachanwältin SAV Arbeitsrecht» erlangt. Sie verfügt damit über viel Erfahrung in diesem Bereich. Fürsprecherin Gétaz Kunz wird also die Arbeit von Fürsprecherin Haldy weiterführen, insbesondere die Verhandlungen betreffend die Vereinbarungen der Assistenzund Oberärzte der verschiedenen Spitäler im Wallis. Die Mitglieder der ASMAVal können sich mit Fragen zum Arbeitsrecht oder bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber gerne an sie wenden. Die ASMAVal freut sich auf die Zusammenarbeit mit Valentine Gétaz Kunz.
Nachtrag unterzeichnet
2011 wurde die Vereinbarung zu den Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen der Assistenz- und Oberärzte des Spital Wallis ausgehandelt. Nun konnte ein Nachtrag dazu unterzeichnet werden. Dieser Abschluss war das prägende Ereignis am Ende des ersten Halbjahres 2013.
Die Unterzeichnung dieses Nachtrages sieht die Einführung einer neuen Lohntabelle vor, die nicht nur die Bedingungen für die Lohnentwicklung, die jeweils zu Beginn eines jeden Jahres medizinischer Praxis zum Tragen kommt, sondern auch das Beförderungssystem vereinfacht. Ein Ausführungsreglement, das ein integrierender Bestandteil des Nachtrages zur Vereinbarung ist, regelt die Übergangsbedingungen zur neuen Lohntabelle, die ab 1. Juni 2013 gilt. Weiter wurde eine Erhöhung der Nachtarbeitsentschädigung von CHF 0.50 pro Stunde gewährt. Diese wird 2014 und 2015 fortgeführt. Sie beträgt somit neu CHF 6.50 pro Stunde. Was die wöchentliche Arbeitszeit betrifft, gilt weiterhin die 50-Stunden-Woche. Es werden besondere Anstrengungen unternommen, um diese einzuhalten. Bei der Planung von Arbeitseinsätzen über zwei Wochen, die zu einer Stundenzahl führen, die tiefer als die vertragliche Arbeitszeit (100 Stunden bei einem vollen Pensum) liegt, kann das Spital Wallis die nicht verplanten Arbeitsstunden dem betreffenden Arzt nicht mehr belasten. Die zusätzliche Arbeitszeit, d.h. die Zeit über der maximalen Wochenarbeitszeit von 50 Stunden, wird über drei Monate kompensiert, aber höchstens über sechs Monate, sofern eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Arzt und seinem Vorgesetzten besteht. Andernfalls werden die Stunden gemäss Arbeitsgesetz entschädigt. Zu erwähnen ist auch noch, dass das Spital Wallis seine Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz der Kantone Wallis und Waadt für die Betreuung kranker und/ oder verunfallter Kinder fortsetzt. Darin sind jeweils 30 Stunden Betreuung pro Kind und Jahr für das gesamte Personal vorgesehen. Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass entgegen dem, was in der Vereinbarung vorgesehen ist, der Rückgang des Indexes der Konsumentenpreise von –0,3% Ende November 2012 nicht auf die Löhne überw.lzt wurde.
Übergangsjahr
Unsere Mitgliederversammlung fand am 6. März 2013 statt. Dabei wurde der Vorstand erweitert. Ich hatte das Vergnügen, wieder ins Präsidium gewählt zu werden. Manuel Pernet übt sein Amt als Sekretär weiterhin aus, während Jean Bonnemain zum neuen Vize-Präsidenten gewählt wurde. Das Jahr 2013 ist ein Übergangsjahr, in welchem die bisherigen Mitglieder die Verantwortung an die neuen Mitglieder übergeben werden. Denn nächstes Jahr werden mehrere von uns die Walliser Sektion verlassen und zu neuen Ufern aufbrechen. Dieses Jahr werden wir unsere normalen Aktivitäten, wie die Kontrolle der Umsetzung der Vereinbarung, die Förderung der Sektion und die Information der Mitglieder weiterführen. Zudem wurden wir eingeladen, gemeinsam mit der Sektion Waadt, in der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer neuen Vereinbarung zu den Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen der Assistenz- und Oberärzte des zukünftigen Hôpital Riviera Chablais mitzuarbeiten. Der Text wird im Laufe des zweiten Halbjahres 2013 vorliegen. Die Mitgliederversammlungen der beiden kantonalen Sektionen werden anschliessend darüber befinden. Wir hoffen, dass wir die bestmöglichen Bedingungen aushandeln und damit die grösstmögliche Anzahl Ärzte zufrieden stellen können. Wir erinnern Euch daran, dass wir immer interessiert sind zu erfahren, ob Eure Arbeitsverträge korrekt umgesetzt werden. Ihr könnt Eure Bemerkungen jederzeit an folgende Adresse richten: secretaire@asmaval. ch.
Ich wünsche Euch allen einen schönen Sommer. ■
Jessika Métrailler-Mermoud Kontakt ASMAVal Präsidium: Jessika Métrailler-Mermoud, president@asmaval.ch Sekretariat: Manuel Pernet, secretaire@asmaval.ch Rechtsberatung Fürsprecherin Valentine Gétaz Kunz Ruelle du Temple 4 Postfach 20 1096 Cully Tel. 021 799 92 80, Fax 021 799 92 82 E-Mail: getazkunz@etude-vgk.ch
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