Was macht der Vorstand des VSAO-Wallis?
Der Vorstand des VSAO Wallis trifft sich alle ein bis zwei Monate, in der Regel in Sitten. Wir sind bestrebt, die Interessen unserer Mitglieder in den Bereichen Arbeitsbedingungen und Weiterbildung so effektiv wie möglich zu vertreten und sind dabei auf mehreren Ebenen aktiv.
Anwendung und Verhandlung von Gesamtarbeits- und Weiterbildungsverträgen
Wir verhandeln die Gesamt- und Weiterbildungsverträge von Assistenz- und Oberärztinnen- und ärzten mit den Leitungen der Spitäler Wallis (HVS) und Riviera Chablais (HRC) und achten insbesondere auf deren Umsetzung und Einhaltung.
Seit 2005 sind alle Assistenzärztinnen und -ärzte sowie, mit wenigen Ausnahmen, alle Oberärztinnen und –ärzte dem Arbeitsgesetz (ArG) unterstellt. Dieses bietet einen Arbeitnehmerschutz und eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Gesamtarbeitsverträge (GAV) übernehmen die für die Assistenz- und Oberärztinnen- und ärzte geltenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und regeln ausserdem, welche Leistungen die Arbeitgeber in Bezug auf Löhne, Zulagen, Ausbildungskosten, Sozial- und Rentenbedingungen usw. schulden.
2014 wurde gemeinsam mit dem ASMAV (Sektion Waadt) ein neuer GAV für das Spital Riviera-Chablais ausgehandelt. Im Frühjahr 2015 wurde der GAV des Spitals Wallis aktualisiert und geringfügig angepasst. Derzeit führt das Spital Wallis ein Monitoring der Arbeitszeitplanung durch.
Es ist sehr wichtig, dass der Vorstand über die Probleme informiert wird, mit denen die Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte bei der Anwendung des GAV konfrontiert werden. Wenn Sie Anmerkungen oder Fragen haben, senden Sie diese bitte per E-Mail an contact@asmaval.ch.
Zentralvorstand des VSAO
Oberstes Organ des VSAO ist der Zentralvorstand (Legislative). Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Sektionen zusammen.
Das Wallis wird durch zwei Delegierte des Vorstandes vertreten. Der Zentralvorstand wählt jeweils für eine zweijährige Amtsperiode den Präsidenten sowie die Mitglieder des Geschäftsausschusses und bestätigt den Vertreter der Swimsa (swiss medical student’s association) . Auf Vorschlag der Sektionen bestimmt er zudem die Delegierten des VSAO für die Ärztekammer der FMH. Zu seinen weiteren wichtigen Aufgaben gehören etwa die Genehmigung von Budget und Rechnung, die Festsetzung der Mitgliederbeiträge, Anpassungen der Statuten sowie Grundsatzentscheide und der Erlass von Richtlinien im Rahmen der politischen Verbandstätigkeit des VSAO. In der Regel tagt der Zentralvorstand zweimal im Jahr. Sitzungsort ist Bern, die Sitzungen werden simultan übersetzt
Ärztekammer
Die Ärztekammer bildet sozusagen das Parlament der FMH. Sie ist nach der Gesamtheit aller Mitglieder (Urabstimmung) das oberste Organ des Verbands und setzt sich aus 200 stimmberechtigten Delegierten der Basis- und Fachorganisationen zusammen, die alle vier Jahre (wieder-) gewählt werden:
- 100 Delegierte stellen die Kantonalen Ärztegesellschaften;
- 58 Delegierte gehören den Fachgesellschaften an;
- 40 Delegierte sind Mitglied des Verbands der Schweizerischen Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte VSAO;
- 2 Delegierte entsendet der Verein der Leitenden Spitalärzte VLSS.
Die Ärztekammer kann weiteren Ärzteorganisationen die Teilnahme an ihren Sitzungen einräumen (ohne Stimm- und Wahlrecht). Sie bestimmt die Grundzüge der Verbandspolitik, überwacht die Tätigkeit der anderen Organe und fasst die für alle Mitglieder verbindlichen Beschlüsse im statutarischen Bereich.
Der VSAO Wallis ist grundsätzlich mit zwei Delegierten in der Ärztekammer vertreten.
Paritätische Komission / Dreierausschuss des Spitalzentrums
Grundsätzlich gibt es im Spital Wallis in jedem Zentrum eine paritätische Kommission, welche zweimal im Jahr zusammentrifft. Diese besteht zum einen aus Vertretern der Direktion, meist dem Personalleiter, dem medizinischen Direktor sowie einem leitenden Arzt, zum anderen aus drei Vertretern der Assistenz- und Oberärzte.
Jeder Assistenz- oder Oberarzt, der bereit ist, Sprecher seiner Kollegen zu sein und Interesse am Kontakt mit der Spitalleitung hat, kann Kommissionsdelegierter werden. Eine Mitgliedschaft im VSAO Wallis ist dazu nicht unbedingt nötig. Die paritätische Kommission ist das ideale Forum zur Erörterung von Fragen oder Konflikten im Zusammenhang mit der Anwendung des GAV oder um Probleme im Bereich der Weiterbildung, des Arbeitsklimas usw. zu diskutieren. Wenn Sie in Ihrem Arbeitsalltag auf Probleme gestoßen sind, die intern nicht gelöst werden konnten, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir versuchen, gemeinsam mit der Spitalleitung eine Lösung zu finden. Sie können uns natürlich auch Ihre positiven Erfahrungen mitteilen! Kontakt : contact@asmaval.ch
Auch im Spital Chablais Riviera ist ein sogenannter Dreierausschuss geplant, der nach dem gleichen Prinzip arbeitet.